Leichte Trennwände mit Gipskartonplatten sind mehrschalige Bauteile. Ihre Schalen sind durch Ständerprofile und Dämmschichten voneinander getrennt. Die Schalldämmung dieser Bauteile resultiert aus den Eigenschaften der beiden Schalen, der Verbindung derselben und der Dämmung im Wandhohlraum.
Anforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 definiert. Sie regelt verbindlich für alle an der Planung und Ausführung Beteiligten die Mindestanforderungen an trennende Bauteile zwischen fremden Wohn- und Arbeitsbereichen in Abhängigkeit von deren Nutzung.
Zur schallschutztechnischen Optimierung der Trennwand sollten die Beplankungen "biegeweich" sein und eine möglichst hohe, flächenbezogene Masse aufweisen. Die Metall- oder Holzständer verbinden die Schalen miteinander. Sie sollten mit dem Ziel der schallschutztechnischen Entkoppelung möglichst weich oder federnd, idealerweise getrennt ausgeführt werden. Durch eine Vergrößerung des Schalenabstandes, z. B. durch die Wahl breiter Ständerwerksprofile in Verbindung mit einer vollständigen Dämmstoff-Füllung, wird der Schallschutz weiterhin verbessert.
Als Dämmstoff sollten Materialien mit einem "längenbezogenen Strömungswiderstand" von mindestens 5 kNs/m4 eingesetzt werden. Dämmstoffe aus Mineralfasern, Zellulose, Flachs oder Schafwolle erfüllen diese Anforderungen. Geschlossenzellige Dämmstoffe, wie z. B. Polystyrol-Hartschäume, sind ungeeignet.
Die Übertragung des Luftschalls zwischen zwei Räumen findet nicht nur über das trennende Bauteil statt. Flankierende Bauteile, Bauteilanschlüsse, Durchdringungen und Undichtheiten sind als "Schallnebenwege" an der Schallübertragung beteiligt. Aus diesem Grund müssen bei der Planung des Schallschutzes nicht nur das trennende Bauteil, sondern auch die Anschlüsse flankierender Bauteile betrachtet werden. Der Einfluss der Schallnebenwege auf die Luftschallübertragung hängt vom Aufbau des trennenden Bauteils sowie der Qualität des Bauteilanschlusses ab.