Nachrichten - Archiv 2012

Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs werden erhöht
[29.10.2012] Minijobber können ab 1. Januar 2013 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag eine Anhebung der sog. Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro beschlossen. Es ist die erste Erhöhung seit 2003. Bei den sogenannten Midijobs soll die Grenze von 800 auf 850 Euro steigen. Künftig gilt überdies eine Rentenversicherungspflicht: Minijobber sollen danach die Rentenpauschale des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Sie können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Für bestehende Arbeitsverhältnisse sollen Übergangsregelungen gelten. Die Neuregelung führt für die öffentliche Hand zu Steuermindereinnahmen von 210 Millionen Euro im Jahr.

Koalition will private Altersvorsorge stärker fördern
[22.10.2012] Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll verbessert werden. Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge“ vor. Demnach soll die Förderhöchstgrenze für die Basisversorgung im Alter von 20.000 Euro auf 24.000 Euro erhöht werden. Die Anhebung des bisherigen Abzugsvolumens für Beiträge zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständischen Versorgung, landwirtschaftlichen Alterskasse und privater Basisrenten schaffe Spielräume für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, schreiben die Fraktionen in dem Gesetzentwurf.Außerdem werde der Spielraum zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder verminderten Erwerbsfähigkeit verbessert.

Warnung vor unseriösen Branchenverzeichnissen
[15.10.2012] Irreführende Angebote zur Eintragung in unseriöse und überteuerte Branchenverzeichnisse sind seit vielen Jahren im Umlauf. Trotz zahlreicher Warnungen in den Medien und Gerichtsurteilen, die solche Praktiken untersagen, hat sich der „Erfolg“ der als „Branchenverzeichnis-Schwindel“ bekannten Methode in den letzten Jahren kaum verringert. Nicht nur Existenzgründer, sondern selbst erfahrene Unternehmer werden Opfer dieser unlauteren Machenschaften. Um nochmals für die Gefahren der harmlos erscheinenden Formularverträge zu sensibilisieren, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein spezielles Öffnet externen Link in neuem FensterInformationsblatt erstellt.

Bundesregierung will Gläubigerrechte stärken
[24.9.2012] Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ begrüßt, das die Bundesregierung dem Parlament vorgelegt hat. Es soll voraussichtlich ab März 2013 gelten. Die Kernbestimmungen des Gesetzes: höhere Verzugszinsen, Zahlungsziele von maximal 60 Tagen für Unternehmen und 30 Tagen für die öffentliche Hand sowie eine Mindestpauschale von 40 Euro als Verzugsschaden. Das neue Gesetz soll ausschließlich für den Geschäftsverkehr und für Geschäfte zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand gelten. Verbraucher sind nicht betroffen. Verbesserungen erhofft sich der BDIU vor allem beim Zahlungsverhalten des öffentlichen Sektors. Umfragen innerhalb der Inkassobranche belegen laut BDIU, dass sich Behörden besonders lange Zeit lassen mit dem Begleichen von Forderungen.

Einbau von Rußpartikelfiltern: Mittel erschöpft – Förderung geht trotzdem weiter
[17.9.2012] Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Partikelminderungssystemen wird weiterhin gefördert, obwohl die ursprünglich für 2012 vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Das Bundesumweltministerium hat sichergestellt, dass alle Nachrüstungen bis Ende 2013 ohne Unterbrechung unterstützt werden können. Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis 15. Februar 2013 beim BAFA eingehen, beträgt der Fördersatz unverändert 330 Euro. Die Förderung reduziert sich auf 260 Euro für Nachrüstungen im Laufe des Jahres 2013 (Antragsstellung möglich bis zum 15. Februar 2014). Eine Fortsetzung über 2013 hinaus ist zurzeit eher unwahrscheinlich. Handwerksbetriebe sollten deshalb die Mittel des aktuellen Programms unbedingt ausschöpfen. Durch die Nachrüstung verringert sich der Schadstoffausstoß (Feinstaub), so dass zahlreiche Fahrzeuge eine bessere Schadstoffplakette und somit die Zugangsberechtigung für Umweltzonen erhalten können. Förderfähig ist die Nachrüstung von PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie von leichten Nutzfahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 (Öffnet externen Link in neuem Fensterweitere Informationen zur Antragstellung). Hinweise zu technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung und bestehenden Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen erhalten Sie vom örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und auf der Website Öffnet externen Link in neuem Fenster"Partikelfilter nachrüsten".

Wer wird der „Stern des Handwerks 2012“?
[3.9.2012] Der Wettbewerb „Sterne des Handwerks 2012“ unter der Schirmherrschaft der Aktion Mo-dernes Handwerk sucht in Kooperation mit dem Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland diesmal Handwerksbetriebe, die den Anspruch des Besonderen in ihren Augen erfüllen. Welcher Handwerksbetrieb überzeugt mit außergewöhnlichen Ideen, mit Innovationen, dem qualitativ Hochwertigen, Besondern? Kurz: Wer sticht hervor aus der großen Masse der bundesweit fast eine Million Handwerksbetriebe? Am Ende des Wettbewerbs belohnt der Kooperationspartner Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland diesen „Stern des Handwerks 2012“: mit einem fabrikneuen Mercedes-Benz Vito. Bis zum15. November 2012 können sich Handwerksbetriebe im Internet unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.sterne-des-handwerks.de anmelden und teilnehmen. Dazu müssen sie lediglich ihr Firmen-Logo sowie ein Fotomotiv und einen kurzen Text, die den Beitrag erklären, hochladen. Aus diesen Modulen wird eine individuelle Firmen-Microsite gestaltet. In der Votingphase bis zum 30. November 2012 können Besucher der Wettbewerbsseite  für „ihren“ favorisierten Betrieb abstimmen.

Gefahrstoffinformationen jetzt auch als App
13.8.2012] Ob zuhause oder am Arbeitsplatz: Stoffe begegnen uns auf Schritt und Tritt. Doch oft wissen nur Fachleute, was hinter den komplizierten Namen der Chemikalien steckt und wie die Substanzen wirken können. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt deshalb seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kostenlose App für Apple- und Android-Geräte zur Verfügung. Damit lässt sich jederzeit und überall recherchieren, was es mit einem Stoff auf sich hat. Das Angebot richtet sich vor allem an die, die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben. Einzelheiten zur App finden sich auf der Öffnet externen Link in neuem FensterInternetseite des IFA.

Tachographenpflicht: Geplante Ausdehnung des Geltungsbereichs führt neue Ausnahmen ad absurdum
[16.7.2012] Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen von der Nutzungspflicht für den Digitalen Tachographen zu erweitern. Zukünftig müssen danach in der EU Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 100 – statt bisher 50 – Kilometern um den Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden. Einzige Bedingung ist, dass die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern gesteuert werden. Überraschend ist das Parlament nicht dem weitergehenden Votum des Verkehrsausschusses gefolgt, der 150 Kilometer gefordert hatte. Gleichzeitig zu dieser Ausnahmeregelung soll jedoch der Geltungsbereich, der bislang nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasste, auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen ausgedehnt werden. Dadurch würden laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hunderttausenden Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufgebürdet. Das Handwerk hat den Europäischen Rat daher nachdrücklich aufgefordert, sich in den Trilogverhandlungen mit Kommission und Parlament dafür einzusetzen, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zurückgenommen wird.

Guter Service wichtiger als Rabatte
[21.6.2012] Unter deutschen Verbrauchern verstärkt sich der Trend zur Qualität, während Bonuspunkte und günstigere Preise eine weniger wichtige Rolle spielen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Managementberatung Accenture. Demnach wachsen die Ansprüche deutscher Verbraucher an den Kundenservice: Jeder vierte Befragte habe aktuell deutlich höhere Erwartungen an Beratung und Betreuung als noch vor einem Jahr. Gleichzeitig seien deutsche Verbraucher eher bereit als Konsumenten in anderen Ländern, nach einem neuen Produkt oder Anbieter zu suchen, wenn sie sich schlecht bedient fühlen. Jeder zweite Deutsche habe im Verlauf des vergangenen Jahres einen Anbieter auf Grund von schlechten Serviceleistungen gewechselt. Allergisch reagieren Konsumenten hierzulande vor allem auf nicht gehaltene Versprechen (81 %), gefolgt von Mitarbeitern ohne Fachkenntnisse (68 %) und der Nichtbeachtung persönlicher Bedürfnisse (64 %).

Geld verdienen trotz Montage
[11.6.2012] Montagen auf dem Bau bzw. beim Kunden kosten Geld. Viel Geld. Untersuchungen in Tischler- und Schreinerbetrieben zeigen, dass gerade einmal die Hälfte der verwendeten Zeit effektiv für die Montage genutzt wird. Zwar ist besonders die Montage von einer Vielzahl fremder Einflussfaktoren abhängig. Doch letztlich spiegelt sich in der Montageorganisation die Organisation des gesamten Unternehmens wider. Wesentlich verbessert werden kann der Ablauf durch eine gute, transparente und nachvollziehbare Kommunikation im Unternehmen. Warum das so wichtig ist? Weil Montageleistungen, gemessen am Personal- und Zeiteinsatz, mittlerweile einen Anteil von rund 35 % einnehmen. Entsprechend bedeutsam sind sie für die Wertschöpfung. Montagen substanziell zu optimieren ist weder unmöglich, noch über die Maßen aufwendig. Die konsequente Umsetzung von geeigneten Maßnahmen sorgt für eine bessere Nutzung der innerbetrieblichen Ressourcen, weniger Ausführungsmängel, geringere Reklamationsquoten, und damit unmittelbare Wettbewerbsvorteile. Unterstützung bei der Optimierung von Montageprozessen in Tischlerbetrieben bietet das Technologie-Zentrum Holzwirtschaft. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Stefan Tomann, Tel. (05261) 9214-14, tomann@TZHolz.de.

Bezirksregierungen prüfen CE-Kennzeichnungen bei Fenstern
[21.5.2012] Die Bezirksregierungen in NRW führen die Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte auf Grundlage des Bauproduktengesetzes (BauPG), der Bauproduktenrichtlinie (RL 89/106/EWG - BPR) und der VO (EG) 765/2008 durch. Insbesondere Fensterhersteller wurden in diesem Zuge bereits von der jeweils zuständigen Bezirksregierung angeschrieben. Fenster bedürfen als Bauprodukt, dessen Brauchbarkeit sich nach harmonisierten oder anerkannten Normen oder nach europäischen technischen Zulassungen richtet, einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung (Konformität) mit diesen Normen oder Zulassungen. Betriebe, die Fenster herstellen, sind demnach verpflichtet, die Konformitätserklärung vorzulegen und die CE-Kennzeichnung ihrer Fenster nachzuweisen. Fensterhersteller können für die CE-Kennzeichnung beispielsweise auf die Systemmappe CE plus des Vereins Öffnet externen Link in neuem FensterFenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER zurückgreifen. Info: Franz-Josef Wiegers, Telefon: 02 31-91 20 10 18, wiegers.nrw@tischler.de

Betriebsprüfung der Sozialversicherung jetzt auch elektronisch unterstützt
[14.5.2012] Mit Beginn des Jahres 2012 wurde in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren ist für Arbeitgeber optional und sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten elektronisch vor. Dadurch entfällt zwar grundsätzlich nicht die Prüfung vor Ort, doch kann auf die Einsichtnahme bestimmter Unterlagen verzichtet werden. Eine Entlastung der Arbeitgeber besteht u.a. darin, dass sich der Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verringert. Nähere Details und ausführliche Informationen zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung sind hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss elektronisch abgegeben werden
[30.4.2012] Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, dem Finanzamt die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch zu übermitteln. Dagegen hatte eine GmbH geklagt. Sie erstellte ihre Buchführung handschriftlich und beantragte beim Finanzamt, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiterhin in Papierform abgeben zu dürfen. Das Finanzamt muss laut Bundesfinanzhof einem solchen Antrag zustimmen, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Gründe dafür könnten sein, dass die Schaffung der technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre. Im vorliegenden Fall lehnte das Finanzamt den Antrag ab. Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass dies rechtens war. Der Grund: Entgegen der Ansicht der Klägerin sei die Regelung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verfassungsgemäß. Sie diene der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erleichtere den Finanzämtern die notwendige Kontrolle. Die Regelung sei auch nicht unverhältnismäßig. Schließlich berücksichtige die Härtefallregelung die berechtigten Belange der Steuerpflichtigen.

Was Sie bei elektronischen Rechnungen beachten müssen
[23.4.2012] Auch in der Buchhaltung läuft vieles längst über E-Mail. Dabei gelten elektronische Rechnungen genauso wie Papierrechnungen – auch für die Steuererklärung. Sie müssen jedoch laut dem Steuerberaterverband Schleswig-Holstein bestimmte Merkmale erfüllen: Eine elektronische Rechnung sei eine Rechnung, die nicht zur Darlegung der Rechnung ausgedruckt werde. Das Schriftstück dürfe ausschließlich auf elektronischem Wege über den PC erkennbar sei. Da eine verwaltungstechnische Festlegung fehle, ob Online-Belege elektronisch zu archivieren sind beziehungsweise in ausgedruckter Form aufbewahrt werden können, empfiehlt der Steuerberaterverband, Online-Belege nicht nur als Papierausdrucke, sondern auch auf Bild- oder Datenträgern aufzubewahren. Dabei gelte zu beachten: Bei der Sicherung der elektronischen Belege sei bislang eine Aufbewahrung auf überschreibbaren Medien nicht zulässig. Bei einer elektronischen Rechnung, die die Buchhaltung per E-Mail erreiche, sei die Speicherung der gesamten E-Mail als Bild oder Textdateienanhang gültig. Es genüge aber auch, den Bild- oder PDF-Anhang ohne die dazugehörige E-Mail zu speichern.

Neue App für Handwerker: Bedenken jetzt mobil auf der Baustelle mitteilen
[16.4.2012] Die Bedenkenanmeldung ist für Handwerker eines der wichtigsten Mittel zur Schadens- und Haftungsvermeidung. Dafür gibt es jetzt eine mobile Lösung: die neue App „Bedenkenanmeldung“ für iPhone oder iPad von Holzmann Medien. Damit kommen Handwerker auf einfache Weise ihrer Pflicht nach, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Baustellengerecht auf wenige Eingaben reduziert, liegt die Bedenkenanmeldung im Handumdrehen allen Beteiligten per E-Mail vor, inkl. automatischer Versandkontrolle. Die App verfügt neben einer Datenbank- und Archivierungsfunktion auch über Eingabefelder zur individuellen Nennung von Grund und evtl. Folgen sowie eine Fotoaufnahme-Funktion zur Beweissicherung. Die kostenpflichtige App ist im iTunes Store über den Suchbegriff „Bedenkenanmeldung“ zu finden.

Was beim Einsatz von Leitern zu beachten ist
[16.4.2012] Die Bedienung von Leitern scheint kinderleicht. Doch die Unfallzahlen zeigen ein anderes Bild, berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Demnach gab es 2010 im öffentlichen Dienst und in allen gewerblichen Branchen mehr als 26.000 Unfälle mit schweren Prellungen, Gehirnerschütterungen oder Knochenbrüchen. Um einen gefahrlosen und unfallfreien Gebrauch zu gewährleisten, müssten auch im Umgang mit Leitern einige Regeln beachtet werden. Beispielsweise dürfe man nur mit Schuhen auf Leitern steigen, die feste und schmutzfreie Sohlen hätten. Werden Gegenstände mit auf die Leiter genommen, sollten sie gesichert und nicht in den Händen gehalten werden. Nicht jede Leiter sei für jeden Zweck geeignet: eine Stehleiter unterscheide sich in ihrer Nutzung von einer Anlegeleiter. Letztere sei beispielsweise nur für Arbeiten geeignet, die nicht länger als zwei Stunden dauerten. Der Standplatz dürfe dabei nicht höher als sieben Meter über dem Boden liegen. Eine Stehleiter gelte als standfester. Jedoch sollten spezielle Spreizsicherungen, also Gurtbänder oder Ketten, gespannt sein. Bei Gelenkleiter sei darauf zu achten, dass die Gelenke eingerastet sind. Für beide Leitertypen gelte: Sie dürfen keine Schäden aufweisen und müssen regelmäßig inspiziert werden. Eine kurze Sicht- und Funktionsüberprüfung vor der Benutzung sollte laut DGUV selbstverständlich sein.

Anti-Viren-Software: Nur vier Programme bieten „guten“ Schutz
[10.4.2012] Keine Anti-Viren-Software bietet 100-prozentigen Schutz: Im Test der Stiftung Warentest mussten 14 Programme 1.800 aktuelle Schädlinge finden und löschen. Kein Programm spürte alle auf, nur vier Programme sind insgesamt „gut“, berichtet die Zeitschrift test in ihrer April-Ausgabe. Avira und G Data fanden immerhin 96 Prozent der Schädlinge, Trend Micro ohne Internetverbindung dagegen nur 36 Prozent. Große Unterschiede gibt es auch in der Geschwindigkeit: Zweieinhalb Tage benötigte G Data, um effektiv vor neuen Viren zu schützen, bei Trend Micro ist man dagegen selbst nach drei Wochen gerade mal vor 2 von 25 neuen Schädlingen sicher. Den besten Virenschutz im Test bietet G Data InternetSecurity 2012. Nachteil: Das Programm benötigt viel Arbeitsspeicher und verlangsamt den Rechner spürbar. Es ist daher nicht für schwache Rechner wie Netbooks geeignet. Sparsamer geht Testsieger Avira mit dem PC um. Avira gibt es als Kaufversion für 40 Euro, aber auch als kostenlose Version ohne Firewall. Für Windows-7-Nutzer kein Problem: Hier ist eine Firewall bereits integriert. Sie arbeitet sogar besser als manch eine Firewall gekaufter Anti-Viren-Programme. Der ausführliche Test Anti-Viren-Software ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/internetsicherheit veröffentlicht.

Finanzspritze für „Kleine“ auf dem Land
[2.4.2012] Der Bund will Kleinunternehmer und Gründer im ländlichen Raum besser fördern. Dafür hat er 2010 einen Fonds für Mikrokredite bereitgestellt, der 100 Millionen Euro enthält. Bis zu 20.000 Euro können jeweils zur Verfügung gestellt werden – vordringlich an kleine Firmen und Existenzgründer, die von Banken keine Finanzierungsmittel erhalten. Interessenten können sich an Mikrofinanzierungsinstitute wenden, die Kredite selbst werden von der GLS Bank vergeben. Seit dem Start des Fonds wurden bereits mehr als 35 Millionen Euro an Kleinkrediten ausgeschüttet. Die durchschnittliche Kredithöhe betrug gut 6.000 Euro. Zu den Vorteilen gehört eine unbürokratische und schnelle Kreditvergabe, im Regelfall eine Woche nach Antragstellung. Die Laufzeit liegt bei bis zu drei Jahren, der Zinssatz aktuell bei 8,9 Prozent effektiv. Weitere Informationen stehen unter www.mikrokreditfonds.de.

Betrug durch „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“
[26.3.2012] Zahlreiche Internetnutzer haben in den vergangenen Tagen E-Mails mit dem Betreff „ABMAH-NUNG wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“ erhalten. Dabei handelt es sich um einen dreisten Betrugsversuch. Laut des Internet-Portals computerbetrug.de ist der Absender der Nachricht, die angebliche Münchner Rechtsanwaltskanzlei namens Dr. Kroner & Kollegen, gar nicht existent. In dem Schreiben wird behauptet, man habe über den Filehoster Megaupload urheberrechtlich geschützte “Filmwerke, TV-Serien und Musikdateien” heruntergeladen.  Dafür solle man im Rahmen eines Vergleichs 149,95 Euro an eine Volksbank Slovensko zahlen. Wer sich auf der Vergleich nicht einlässt, so „Dr. Kroner & Kollegen“ weiter, müsse einen weit-aus höheren Betrag zahlen. Gerade in den wichtigen juristischen Details seien laut computer-betrug.de den kriminellen Absendern etliche Fehler unterlaufen. Allen Empfängern dieser E-Mail wird empfohlen, diese zu ignorieren.

Umweltzonen: Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird mit 330 Euro gefördert
[26.3.2012] Für Handwerkerfahrzeuge empfehlen der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die richtige Plakette. Aus-nahmegenehmigungen seien je nach Stadt oder Landkreis sehr unterschiedlich. Außerdem seien sie zeitlich begrenzt und daher keine Dauerlösung. Die Nachrüstung der Fahrzeuge mit einem Dieselpartikelfilter sei laut ZDH der beste Weg, die Umwelt zu schonen und freie Fahrt in die Umweltzonen zu bekommen. Der Staat unterstützt die Filternachrüstung in diesem Jahr mit 330 Euro pro Pkw und leichtem Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Um Fördergeld zu erhalten, muss das Nutzfahrzeug bis einschließlich 16. Dezember 2009, der Pkw bis einschließlich 31. Dezember 2006 zugelassen worden sein. Insgesamt stehen 30 Millionen Euro bereit. Das entspricht zirka 87.000 Nachrüstungen. Ein Viertel davon ist bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt worden. Die Kosten der Nachrüstung liegen je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und zirka 1.500 Euro.

Internet-Kriminelle setzen auf Smartphones und Tablets
[12.3.2012] Im zweiten Halbjahr 2011 ist die Zahl neuer Schadprogramme für Smartphones und Tablet PCs um das 2,5-fache angestiegen. Das geht aus dem G Data MalwareReport hervor, einer Analyse des IT-Sicherheitsdienstes G Data SecurityLabs. Demnach konzentrieren sich Online-Kriminelle derzeit vorrangig auf mobile Internetnutzer. Dem Report zufolge steht das Betriebssystem Android besonders im Fokus: Hier sei es im untersuchten Zeitraum zu einer Verachtfachung gekommen. Insgesamt verzeichnete G Data für 2011 mit mehr als 2,5 Millionen neuen Computerschädlingen einen neuen Rekord – ein Ende der Malware-Flut sei 2012 nicht in Sicht. Bei den Schadcode-Kategorien dominierten weiterhin Trojanische Pferde. Ein besonderes Wachstum beobachteten die G Data Sicherheitsexperten bei Adware und Spionageprogrammen. Dies zeige, dass Werbeeinblendungen und das Ausspähen von persönlichen Daten für die Täter äußerst lukrativ sind.

Studie belegt: Austausch von Fenstern rechnet sich
[27.2.2012] „Rechnet sich das denn überhaupt?“, fragen sich viele Eigenheimbesitzer, wenn sie an den Austausch der alten Fenster gegen neue Wärmedämmfenster denken. Die Antwort lautet „Ja“ – zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt eine aktuelle von Professor Gerd Hauser von der TU München und Dr. Rolf-Michael Lüking überarbeitete Studie des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) und des Bundesverbandes Flachglas (BF). Die aktuellen Zahlen belegen: Je älter das Fenster ist, umso höher fallen die Einsparungen beim Austausch aus – das macht sich bereits bei der nächsten Nebenkostenabrechnung positiv bemerkbar. Fenster und Fenstertüren lassen sich wirtschaftlich austauschen. Ein neues Fenster mit Dreifach-Wärmedämmglas der gängigen Rahmenmaterialien Holz, Holz-Aluminium und Kunststoff kostet laut Studie im Durchschnitt rund 500,- Euro je Fenstereinheit (FE) in der Größe von 1,3 x 1,3 Metern. Der Heizenergiepreis liegt derzeit im Durchschnitt bei ca. 0,09 Euro je kWh. Beim Austausch alter, einfachverglaster Fenster verbessert sich die Wärmedämmung, was eine Einsparung von ca. 485 kWh pro Jahr je FE bedeutet. Mit einer Investition – pro eingesparter kWh – von nur 0,045 Euro wird Energie im Wert von aktuell 0,09 Euro eingespart, was wiederum eine sofortige Kostenersparnis von rund 50 Prozent bedeutet. Nicht berücksichtigt sind bei all diesen Vollkostenbetrachtungen die Ersparnisse durch entfallende Reparaturen der alten Fenster und die bessere Ausstattung bzw. Bedienbarkeit der neuen Fenster – also ein deutlich verbesserter Komfort.

Auch elektronische Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden
[27.2.2012] Seit dem 1. Juli 2011 werden die Papier- und die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich gleich behandelt. Dank der Neuregelung werden sämtliche elektronisch übermittelte Rechnungen für den Vorsteuerabzug von den Finanzämtern anerkannt. Jedoch gelten auch für digitale Rechnungen einige alte Regeln, zum Beispiel die Aufbewahrungspflicht. Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein informiert darüber, dass nach wie vor bei allen Rechnungen die vorgeschriebenen Rechnungsinhalte enthalten sein müssen – es muss eine so genannte „ordnungsgemäße“ Rechnung vorliegen. Dazu gehört, dass bei elektronischen Rechnungen die Rechnungsherkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind. Außerdem müssen Papier- und elektronische Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden. In dieser Zeit müsse auch die Lesbarkeit gewährleistet sein. Eine elektronisch übersandte Rechnung muss während dieser zehn Jahre elektronisch aufrufbar sein. Ein Papierausdruck genüge der Aufbewahrungspflicht nicht.

Gewinnermittlung muss auf amtlichen Vordruck übermittelt werden
[20.2.2012] Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen ihre Gewinnermittlung bei der Einkommensteuererklärung auf der Anlage EÜR beifügen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden (BFH, Az.: X R 18/09) – und damit die bestehende Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR bestätigt. Der Grund: Behörden haben durch den amtlich vorgeschriebenen Vordruck bessere Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten, weil die Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben standardisiert ist. Im konkreten Fall hatte ein Handwerker seiner Steuererklärung die erstellte Gewinnermittlung beigefügt und argumentiert, zu mehr sei er nicht verpflichtet. Sein Argument: Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR sei nicht im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, sondern in Paragraph 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Dieser Argumentation folgte der BFH nicht. Die Rechtsgrundlage sei ausreichend und wirksam.

Gefährlicher Virus tarnt sich als ELSTER-Steuerbescheid
[20.2.2012] Zurzeit sind E-Mails im Umlauf, die sich als Mitteilung des Finanzamtes bzw. der Steuerverwaltung tarnen. Dabei handelt es sich um gefährlichen Spam. Das meldet das Pressemitteilung das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen. Demnach fordern die Spam-Mails den Empfänger zum Öffnen eines Anhangs auf, bei dem es sich um einen gefährlichen Virus oder Trojaner handelt. Der Text des Anschreibens verweise fälschlicherweise darauf, dass es sich bei der angehängten Datei um einen verschlüsselten Steuerbescheid per ELSTER-Verfahren handelt. Das Landesamt warnt dringend davor, die Datei zu öffnen. Vielmehr sollte die Nachricht sofort gelöscht werden. Die E-Mails seien u.a. daran zu erkennen, dass der Betreff einen Bezug zum ELSTER-Verfahren der Steuerverwaltung habe, zum Beispiel „2011-2012 ELSTER Finanzamt“.

Diesel kostet montags fünf Cent weniger als freitags
[6.2.2012] Autofahrer, die häufig an einem Freitag tanken, müssen im Durchschnitt deutlich tiefer in die Tasche greifen als diejenigen, die zu Wochenbeginn an die Zapfsäulen fahren. Dies zeigt die ADAC-Untersuchung der durchschnittlichen Kraftstofftagespreise des gesamten Jahres 2011. Demnach kostete ein Liter Super E10 montags im Schnitt 1,498 Euro und war damit vier Cent günstiger als an den Freitagen. Noch deutlicher zeigte sich der Preisunterschied beim Diesel: Während die Autofahrer an Freitagen des Jahres 2011 für einen Liter des Selbstzünderkraftstoffs im Durchschnitt 1,433 Euro bezahlen mussten, profitierten die Montags-Tanker von einem Durchschnittspreis von 1,380 Euro – ein Preisvorteil von immerhin 5,3 Cent je Liter. Mit dieser Entwicklung bestätigen sich laut ADAC die Preisverlaufsmuster auf dem deutschen Kraftstoffmarkt, die der Club schon in den Vorjahren beobachtet hat: Auch in den Jahren 2008, 2009 und 2010 war der Freitag demnach jeweils der teuerste Wochentag. Nach Ansicht des Clubs ist nicht auszuschließen, dass die Mineralölkonzerne ihre bisherigen Preissetzungsstrategien künftig ändern. So seien die Ölmultis in letzter Zeit dazu übergegangen, auch an Wochenenden die Preise an den Zapfsäulen anzuheben.

Urlaubsansprüche verfallen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten
[30.1.2012] Am 22. November 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass über mehrere Jahre angesammelte Urlaubsansprüche, die ein Arbeitnehmer wegen lang anhaltender Krankheit nicht nehmen kann, zeitlich befristet werden können. Nach Auffassung des EuGH sei dementsprechend eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankungen nicht zeitlich unbegrenzt angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen, europarechtskonform. In Reaktion auf diese EuGH-Rechtsprechung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 21.Dezember 2011 (Az.: 10 Sa 19/11) festgestellt, dass Urlaubsansprüche gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres untergehen.

Kündigungsschutzprozesse werden riskanter für Arbeitgeber
[30.1.2012] Der Ausgang von Kündigungsschutzprozessen sei für Arbeitgeber kaum noch vorhersehbar, weil die Arbeitsrichter vermehrt auf die „Vergleichsquetsche“ setzen. Dies erläutert der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Volker Rieble in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin „impulse“ (Ausgabe 2/2012). Der Kündigungsschutzprozess werde zum Lotteriespiel, bei dem der Arbeitgeber dem Richter ausgeliefert sei. Der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximillians-Universität München kritisierte den größeren Hang der Arbeitsgerichte zu einem Vergleich: Dabei übe das Gericht häufig „unsachgemäßen Druck“ aus, das sei „in Extremfällen kriminell“. Das Gericht dürfe die Parteien nicht um jeden Preis vergleichen, weil es kein Urteil schreiben will, betonte Rieble. Selbst Straftäter würden heute in Kündigungsschutzprozessen verstärkt abgefunden. Rieble sieht laut impulse im deutschen Arbeitsrecht außerdem eine Ungleichbehandlung von Familienunternehmen im Vergleich zu Aktiengesellschaften. „Familienunternehmen sind deutlich unterschätzt, sie leisten die eigentliche Arbeit in Deutschland“, so Rieble im impulse-Interview. „Aber unser Arbeitsrecht ist leider nicht auf sie zugeschnitten. Unser Arbeitsrecht ist Industriearbeitsrecht, ausgerichtet an Aktiengesellschaften.“

Von der Leyen will Vorsorgepflicht für Selbständige
[23.1.2012] Bundessozialministerin Ursula von der Leyen will Selbständige dazu verpflichten, sich selbst für das Alter abzusichern. Das sagte sie im Interview mit dem Magazin Wirtschaftswoche. „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht.“ Allerdings soll ihnen freigestellt sein, ob sie sich in der gesetzlichen Rentenkasse oder bei einem privaten Anbieter absichern. „Es muss eine Wahlmöglichkeit geben“, sagte die CDU-Politikerin. „Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein.“ Nach Schätzungen ist nur jeder vierte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert. Von der Leyen rechne bei ihren Plänen auch mit Gegenwind. Sie erwarte Widerstand vor allem von jenen, die bisher keine Altersvorsorge betreiben.

Schnellere Strafen bei verspäteten Steuererklärungen
[16.1.2012] Unternehmer müssen regelmäßig Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben, etwa bei der Umsatz- oder der Lohnsteuer. Künftig drohen schnelle Strafen, wenn die Erklärungen verspätet abgegeben werden. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband (www.dstv.de). Demnach ordnet eine neue Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter an, dass verspätete Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Zwar sei die verzögerte Abgabe einer Steuererklärung auch bisher eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ gewesen. Dies gelte unverändert – aber nur, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung bzw. das Einreichen vorsätzlich nach Ablauf der Frist verzögert. Eine frühere Version der genannten Anweisung verzichtete ausdrücklich darauf, dass die Straf- und Bußgeldstelle automatisch eingeschaltet wird, wenn Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen - beispielsweise durch Krankheit, fehlende Unterlagen oder Vergessen. Nun drohten Unternehmen härtere Zeiten. Laut DStV bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht.

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2011/2012
[5.1.2012] Wie immer treten auch dieses Mal zum Jahreswechsel wieder eine ganze Reihe von sozialversicherungsrechtlichen Änderungen in Kraft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat in einer Übersicht die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt. Sie finden das vierseitige PDF-Dokument hier zum Leitet Herunterladen der Datei einDownload.

Attest schon ab dem ersten Tag
[5.1.2012] Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach dem Gesetz spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber ist aber auch berechtigt, die Vorlage ohne besonderen Anlass früher zu verlangen. In einem vom Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 3 Sa 597/11) entschiedenen Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an. Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedürfe weder einer Begründung noch sei die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf billiges Ermessen zu überprüfen.