Das Brandverhalten von Holzfußböden in Kriegszeiten hat bestätigt, dass der nach der Verlegung von fünf Seiten luftdicht abgeschlossene Holzfußboden keine brandauslösenden oder begünstigenden Auswirkungen zeigt. Es entsteht lediglich eine Verkohlung der Oberfläche, die mangels Luftzufuhr auch keine zusätzliche Ausbreitung eines Brandes hervorruft.
Nach Prüfung durch anerkannte Prüfinstitute konnte belegt werden, dass Eichenmosaikparkett als "schwer entflammbarer" Bodenbelag eingestuft werden kann. Diese Ergebnisse sind im Grund auf Holzfußböden allgemein übertragbar, so dass die Verwendungsmöglichkeiten von Parkett durch keine bauaufsichtlichen Vorschriften eingeschränkt werden.