Die maßgeblichen Normen sehen einen Mindestabstand von 50 cm eines Oberschrankes zur Arbeitsplatte vor. Über dem Herdbereich erhöht sich dieser Abstand bei Elektroherden auf 65 cm, bei Gasherden auf 90 cm. Günstig ist es, wenn Sie die unteren zwei bis drei Fächer der Oberschränke noch bequem ohne Steighilfe erreichen können. Als Faustregel gilt, dass Sie alle laufend benötigten Utensilien und Geräte im Bereich zwischen 1,80 m und Ihrer Kniehöhe aufbewahren sollten. Dies erspart überflüssiges Bücken und Strecken.