Decken müssen als trennende oder auch flankierende Bauteile Anforderungen an die Luftschalldämmung sowie die Trittschalldämmung erfüllen. Anforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 definiert. Die resultierende Schalldämmung der Bauteile wird wesentlich durch die Qualität der Anschlüsse an flankierende Bauteile bestimmt.
Eine Deckenkonstruktion ist nicht nur trennendes Bauteil zwischen zwei Etagen, sie fungiert ebenfalls als flankierendes Bauteil zwischen zwei Räumen. Aus diesem Grund ist neben der Luftschalldämmung des Deckenbauteils auch die Schall-Längsdämmung der Deckenausbildung von Bedeutung.
Während die Luftschalldämmung von Massivdecken im Wesentlichen von der flächenbezogenen Masse abhängt, ist die Erfassung der schallschutztechnischen Qualität einer Holzbalkendecke weitaus komplizierter. Die Ausführung von Dämmschichten und Beplankungen haben neben der Masse (z. B. Schüttungen) bedeutenden Anteil an der Luftschalldämmung des Deckenbauteils. Bei Holzbalkendecken stellen die üblicherweise starren Verbindungen zwischen tragender Konstruktion und Beplankung Schallbrücken dar, sie sollten zur Unterbindung einer direkten Körperschallübertragung vermieden werden.
Zum Erreichen des erforderlichen Trittschallschutzes muss die Körperschallübertragung über die Decke abgedämpft werden. Dies passiert durch die Entkoppelung der Konstruktionsschichten, z. B. durch eine weichfedernde Trittschalldämmschicht zwischen Estrich und massiver Rohdecke. Teppichbeläge können die Trittschalldämmung zusätzlich positiv beeinflussen. Bei Holzbalkendecken stellen starre Verbindungen zwischen tragender Konstruktion und Beplankung Schallbrücken dar, sie sollten vermieden werden. Eine Abminderung der Schallabstrahlung an der Deckenunterseite kann vorzugsweise durch eine federnd befestigte Deckenbekleidung oder Unterdecke erreicht werden.